Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Abfallsituation in Ihrem Betrieb.
Ausarbeitung möglicher Ansatzpunkte in Form einer Schwachstellenanalyse (Abfallströme, Entsorgungswege etc.) und Bewertung der bestehenden Entsorgungsverträge.
Prüfung möglicher Ansatzpunkte unter abfallwirtschaftlichen, innerbetrieblichen und abfallrechtlichen Gesichtspunkten.
Ständiger Dialog während unserer Tätigkeit mit der Betriebsführung und den Abteilungsleitern/-innen über mögliche, praktikable und sinnvolle Verbesserungen der Situation ihres Unternehmens.
Gespräche mit Verwaltungen und Vorverhandlungen mit Entsorgern im Internet über abfallmarkt.com.
Erstellung eines entsprechenden Entsorgungskonzeptes.
Informationsveranstaltungen und Schulungen im Bereich Abfallmanagement und Umweltschutz für Ihre Mittarbeiter/innen vor Ort.
Unser Ziel
Ziel ist es, durch Einsparung abfallwirtschaftlich unnötiger Ausgaben eine Kostenoptimierung zu erreichen.
Unsere Verpflichtung
"Abfallwirtschaftsberatung Putzmann" will nicht an Ihnen verdienen, sondern lediglich an Ihrer Kostenersparnis; d.h., stellen wir nach unserer Bestandsaufnahme fest, dass in Ihrem Unternehmen
kein Handlungsbedarf besteht, sind für Sie auch keine Kosten entstanden.
Wir handeln ausschließlich in Absprache mit der Geschäftsführung und gemäß deren Zielvorgabe unter abfallwirtschaftlichen, innerbetrieblichen und abfallrechtlichen Gesichtspunkten.
Wir gewährleisten zu jedem Zeitpunkt unserer Tätigkeit die Entsorgungssicherheit des Unternehmens.
Wir unterbreiten Ihnen ausschließlich seriöse Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
Wir lehnen uns an § 203 StGB (Schweigepflicht) an und betrachten uns im gesetzlich zulässigen Umfang im größtmöglichen Maß zur Verschwiegenheit verpflichtet.